Wir sind Wahltherapeut*innen.
Sie brauchen vom Arzt eine Verordnung / Überweisung für eine Physiotherapie. Damit von Ihrer Krankenkasse ein Teil der Kosten rückerstattet wird, muss die Verordnung von der Krankenkasse bewilligt sein.
Am Ende der Physiotherapie können Sie die Honorarnote gemeinsam mit Einzahlungsbestätigung und der unterzeichneten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse für die Rückerstattung einreichen.
Für präventive Maßnahmen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Tarife 2025
PT30 – Physiotherapie 30min: € 65
PT45 – Physiotherapie 45min: € 90
PT60 – Physiotherapie 60min: € 120
Echtzeit-Ultraschall-Bildgebung (Diagnostik und Therapie des männlichen Beckenbodens): zuzüglich einmalig € 120
Hausbesuch: zuzüglich € 35
Bei Terminversäumnis (auch bei Erstordination) und Absage innerhalb weniger als 24 Stunden (werktags), werden die entsprechenden Einheiten verrechnet.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Honorarnote laut Information auf der Honorarnote wird eine Mahngebühr von €5,- verrechnet.
Rückerstattung (Angaben ohne Gewähr)
ÖGK: erstattet 80% des Kassentarifs
PT30: € 30,4
PT45: € 45,6
PT60: € 60,8
BVA: erstattet den gesamten Kassentarif abzüglich 10%
PT45: € 49,85
PT60: € 66,47
SVS: erstattet je nach Gesundheitsmodell zw. 80% – 95% des Kassentarifs
PT45: € 40,77 – € 47,95
PT60: € 53,83 – € 63,93%